Haustiere in der Schweiz: Was sind die Regeln und Gesetze?

Rund 43 % der Schweizer Haushalte haben ein Haustier. Am beliebtesten sind Hunde und Katzen, aber viele Menschen halten auch Nagetiere, Vögel oder sogar Reptilien. Wie lauten die Regeln und Gesetze für Haustiere in der Schweiz? Und kann man ein Haustier in einer Mietwohnung halten? 

Haustierhaltung in der Schweiz: Allgemeine Regelungen

In der Schweiz regeln zwei Gesetze die Haltung von Haustieren: das Schweizer Tierschutzgesetz und die Tierschutzverordnung. Diese Gesetze sollen das Wohlergehen und die Würde des Tieres wahren. Einige der wichtigsten Bestimmungen sind:

  • Gesellige Tiere wie Meerschweinchen, Ratten, Mäuse, Papageien und Kanarienvögel dürfen nicht allein gehalten werden. Sie müssen mindestens zwei dieser Tiere zusammen halten.
  • Hunde mit kupierten Schwänzen oder Ohren (oft Schnauzer, Boxer oder Dobermann-Pinscher) sind in der Schweiz nicht erlaubt. 
  • Jeder Hund muss einen Mikrochip haben. Es wird auch empfohlen, Katzen mit einem Mikrochip zu versehen.
  • Hunde brauchen täglichen Kontakt zu Menschen und idealerweise auch zu anderen Hunden.
  • Katzen können allein im Haus gehalten werden, brauchen aber regelmässigen Kontakt zu Menschen.
  • Es ist illegal, Katzen die Krallen zu entfernen.

 

Import von Haustieren

Wenn Sie in die Schweiz ziehen, können Sie Ihre Haustiere oft mitnehmen. Der Prozess variiert jedoch erheblich, je nachdem, woher Ihre Haustiere kommen. Wenn Sie in die Schweiz fliegen, benötigen Ihre Haustiere möglicherweise spezielle Käfige und Sie müssen vielleicht eine Reisegebühr bezahlen.

Ihre Haustiere brauchen wahrscheinlich auch einen Haustierpass, einen Mikrochip und eine Tollwutimpfung. Vor der Einreise der Haustiere kann eine tierärztliche Untersuchung erforderlich sein, und Sie müssen Formulare ausfüllen. Je nach Tierart und Herkunftsort können weitere Anforderungen gelten, z. B. eine Importbewilligung. Es ist immer am besten, die Vorschriften für Ihr Herkunftsland und Ihr(e) Haustier(e) zu überprüfen. Die interaktive Einreisekontrollseite der Schweizer Regierung ist ein guter Ausgangspunkt.

 

Reisen mit Haustieren

Wenn Sie im Ausland leben und vorübergehend in die Schweiz reisen möchten, gelten die oben genannten Importbestimmungen für Haustiere wahrscheinlich auch. Ihre Haustiere benötigen einen Tierpass, einen Mikrochip oder eine Tätowierung und eine Tollwutimpfung.

Sobald Sie in der Schweiz sind, können Sie mit Ihren Haustieren frei reisen, solange sie eingeschlossen sind. Katzen sollten beispielsweise in Zügen oder Bussen in einer Katzenkiste transportiert werden. Für Hunde, die grösser als 30 cm sind und/oder nicht in einer Hundebox untergebracht sind, ist ein Halbtax-Billett der zweiten Klasse erforderlich. Es gibt auch Tages-, Monats- und Jahreskarten für Hunde.

Wenn Sie in der Schweiz leben und mit Hunden, Katzen oder Frettchen ins Ausland reisen möchten, benötigt jedes Tier einen Reisepass, einen Mikrochip und eine Tollwutimpfung. Informieren Sie sich vor Reiseantritt immer über die Bestimmungen des Ziellandes.

 

Verlorene oder gefundene Haustiere

In der Schweiz gibt es umfassende Regeln für den Umgang mit verlorenen und gefundenen Haustieren. Wenn Sie Ihr Haustier verloren haben, sollten Sie es zunächst bei der STMZ (Schweizerische Tiermeldezentrale) melden und deren Auflistungen überprüfen. Fast alle Tierheime und viele Privatpersonen melden gefundene Tiere bei der STMZ. Sie können sich auch an Ihr örtliches oder kantonales Tierheim wenden, da der Finder das Tier möglicherweise dorthin gebracht hat.

Gefundene Haustiere sollten bei der STMZ gemeldet werden, damit sie so schnell wie möglich wieder mit ihren Besitzern vereint werden können. Anschliessend sollten sie in das kantonale oder örtliche Tierheim gebracht werden. Der Eigentümer hat zwei Monate Zeit, um sich zu melden. Danach können nicht abgeholte Haustiere zur Adoption freigegeben werden.

 

Besondere Regeln für Hunde

Ihr Hund muss einen Mikrochip haben und in der Amicus-Datenbank registriert sein, und Sie müssen eine jährliche Hundesteuer zahlen. Diese variiert je nach Kanton, kostet aber in der Regel zwischen 100 und 200 CHF pro Jahr. Sie müssen Ihrem Hund ausserdem täglich Auslauf gewähren, entweder indem Sie ihm einen Garten zur Verfügung stellen oder mit ihm nach draußen gehen. Wenn Sie Ihren Hund anbinden, muss er über einen Auslaufbereich von mindestens 20 Quadratmetern verfügen. Nicht tiergerechte Erziehungsmethoden wie Stachelhalsbänder oder Schüsse zur Bestrafung sind nicht erlaubt. Oftmals gibt es zusätzliche kantonale Vorschriften. So sind beispielsweise Pitbulls und andere potenziell gefährliche Hunde in mehreren Kantonen wie Freiburg und Zürich nicht erlaubt.

 

Besondere Regeln für Katzen

Für Katzen wird keine Steuer erhoben und die Kennzeichnung Ihrer Katze mit einem Mikrochip ist optional. Die Registrierung Ihrer Katze in der Anis-Datenbank kann jedoch die Identifizierung des Tieres erleichtern, falls es verloren geht.

Wie Hunde müssen auch Katzen artgerecht gehalten werden. Sie müssen täglich regelmäßigen Kontakt zu Menschen und idealerweise zu anderen Katzen haben. Wenn Ihre Katze im Haus lebt, sorgen Sie für Kletter- und Spielmöglichkeiten. Es ist illegal, Ihre Katze dauerhaft in einem Käfig zu halten. Eine Kastration ist nicht zwingend erforderlich, wird aber empfohlen, da Katzen bis zu drei Würfe pro Jahr haben können.

 

Wenn Ihre Katze im Haus lebt, müssen Sie ihr geeignete Kletter- und Spielmöglichkeiten bieten.

Regeln für andere Haustiere

Abgesehen von der bekannten Regel, dass man gesellige Tiere nicht alleine halten darf, gibt es separate Gesetze, die regeln, in welcher Art von Gehege jede Tierart gehalten werden darf. Möglicherweise müssen Sie eine bestimmte Fläche pro Tier, Klettermöglichkeiten und Strukturen zum Verstecken und/oder zum Graben bereitstellen. Denken Sie daran, die Richtlinien der Schweizer Regierung sowie die lokalen Gesetze in Ihrem Kanton zu überprüfen.

 

Wie viel kostet ein Haustier in der Schweiz?

Die Kosten für die Haltung von Haustieren in der Schweiz hängen von der Tierart und den individuellen Bedürfnissen des Tieres ab. In der Regel sind Hunde in der Haltung am teuersten. Zu den typischen Kosten, die mit der Hundehaltung verbunden sind, gehören:

  • eine jährliche Hundesteuer
  • eine private Haftpflichtversicherung
  • Futter
  • jährliche Tierarztkosten (und/oder eine Krankenversicherung für Ihren Hund)

Wenn Sie einen neuen Hund kaufen oder adoptieren, müssen Sie möglicherweise auch bis zu 1.000 CHF für die Mikrochip-Implantation, Kastration oder Sterilisation, Impfungen und Dinge wie Spielzeug, Leinen sowie Futter- und Wassernäpfe bezahlen.

Katzen und andere Kleintiere sind etwas erschwinglicher, da Sie keine Steuern oder eine private Haftpflichtversicherung bezahlen müssen. Die Tierarztkosten können jedoch immer noch hoch sein, sodass eine Krankenversicherung sinnvoll sein kann.

 

Zusätzliche Kosten

Halten Sie sich an die nationalen und örtlichen Gesetze für Tierhaltung, um zusätzliche Kosten zu vermeiden. Wenn Sie beispielsweise die Hinterlassenschaften Ihres Hundes nicht beseitigen oder ihn an einem Ort ohne Leine ausführen, wo Leinepflicht ist, müssen Sie vielleicht eine Busse bezahlen.

 

Source: Zürcher Tierschutz (Zurich Animal Protection Association)

Mieten mit Haustieren

Das Mieten mit Haustieren ist in der Schweiz oft möglich, hängt aber von Ihrem Mietvertrag ab. Es gibt drei mögliche Situationen:

  • Im Vertrag sind keine Haustiere vorgesehen: In diesem Fall sind Haustiere erlaubt, solange sie die anderen Bewohner des Gebäudes nicht stören oder gefährden.
  • Die Haltung von Haustieren ist vom Vermieter abhängig: Sie dürfen nur dann Haustiere halten, wenn der Vermieter zustimmt. Wenn Sie bereits ein Haustier haben, sollten Sie dies mit dem Vermieter besprechen, bevor Sie den Vertrag unterzeichnen. Wenn Sie sich ein neues Haustier zulegen möchten, müssen Sie Ihren Vermieter rechtzeitig informieren.
  • Haustiere sind verboten: In diesem Fall dürfen Sie keine Haustiere halten. Sie können zwar eine Ausnahme beantragen, Ihr Vermieter hat jedoch das Recht, dies abzulehnen.

Obwohl diese Regeln für die meisten Haustiere gelten, gelten bestimmte Arten als unproblematisch. Sie sind erlaubt, auch wenn andere Haustiere in einer Wohnung verboten sind. Beispiele sind Meerschweinchen, Hamster, Zierfische und Wellensittiche. Sie müssen in einem Käfig oder Aquarium und in angemessener Anzahl gehalten werden.

 

Das Wohlergehen von Tieren hat in der Schweiz Priorität. Aus diesem Grund gibt es klar definierte Gesetze für die Haltung von Haustieren. Das bedeutet jedoch nicht, dass Sie als Expat Ihre Haustiere nicht importieren oder neue kaufen können. Solange Sie die Richtlinien der Schweizer Regierung befolgen, können Sie Katzen, Hunde, Nagetiere, Vögel und sogar exotische Tiere halten. Laden Sie unser umfassendes Rigby AG E-Book herunter, um mehr über das Leben in der Schweiz zu erfahren.